Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 15.08.2003

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 28.11.2003 - III 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13356
FG Hamburg, 28.11.2003 - III 1/01 (https://dejure.org/2003,13356)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.11.2003 - III 1/01 (https://dejure.org/2003,13356)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. November 2003 - III 1/01 (https://dejure.org/2003,13356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbilanzrecht: Pauschalierte Rückstellung für Kreditrisiken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 1220
  • EFG 2004, 746
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.01.2003 - C-306/99

    BIAO

    Auszug aus FG Hamburg, 28.11.2003 - III 1/01
    Soweit nicht steuerrechtliche Besonderheiten entgegenstehen, sind die für Kapitalgesellschaften und andere Kaufleute im HGB gleichermaßen geregelten handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auch im Steuerrecht konform der Bilanzrichtlinie auszulegen; gemäß EuGH sind ergänzend die IAS - jetzt IFRS - i.d.F. des Streitjahrs heranzuziehen (Vorabentscheidung vom 7. Januar 2003 C 306/99 "BIAO").
  • BFH, 15.09.2004 - I R 5/04

    Rückstellung für Risikounterbeteiligung an Auslandskredit

    Auf die in EFG 2004, 746 abgedruckten Entscheidungsgründe wird im Einzelnen verwiesen.
  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 81/13

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten - Pauschalrückstellung für

    Dabei ist bei sog. Pauschalrückstellungen (unten c) aa)) insoweit entscheidend, ob eine Realisierung des Risikos einer Inanspruchnahme bei einer Gesamtbetrachtung bezogen auf die Gesamtheit der Fälle, für die eine Pauschalrückstellung gebildet wurde, wahrscheinlich ist (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 28.11.2003 III 1/01, EFG 2004, 746).
  • FG Hamburg, 17.08.2004 - III 366/02

    KStG/EStG/GewStG/Steuerbilanz: Pensions- und andere Rückstellungen - keine

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 15.08.2003 - 4 K 365/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8227
FG Niedersachsen, 15.08.2003 - 4 K 365/01 (https://dejure.org/2003,8227)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.08.2003 - 4 K 365/01 (https://dejure.org/2003,8227)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. August 2003 - 4 K 365/01 (https://dejure.org/2003,8227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkünftegrenzbetrag beim Kindergeld; Entscheidungszuständigkeit des konsentierten Einzelrichters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 4 S. 2 EStG; § 63 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz); § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 79a Abs. 3 FGO
    Anrechnungsumfang bei Jahresgrenzbeträgen; Zuständigkeit und Kompetenzen des Berichterstatters als konsentierter Einzelrichter; Anforderungen an Verstoß gegen das Blindlingsprinzip bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters; Voraussetzungen zur Ermittlung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; FGO § 79a
    Kindergeld; Jahresgrenzbetrag; Zuständigkeit; Konsentierter Einzelrichter - Einkünftegrenzbetrag beim Kindergeld; Entscheidungszuständigkeit des konsentierten Einzelrichters

  • datenbank.nwb.de

    Einkünftegrenzbetrag beim Kindergeld; Entscheidungszuständigkeit des konsentierten Einzelrichters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechnungsumfang bei Jahresgrenzbeträgen; Zuständigkeit und Kompetenzen des Berichterstatters als konsentierter Einzelrichter; Anforderungen an Verstoß gegen das Blindlingsprinzip bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters; Voraussetzungen zur Ermittlung von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 746
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Niedersachsen, 16.04.2003 - 7 K 723/98

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld; Überschreitung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2003 - 4 K 365/01
    Nach Hinweis des Berichterstatters auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.04.2003 - 7 K 723/98 Ki haben die Prozessbevollmächtigten des Klägers die von S in den Streitjahren gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeträge nachgewiesen.

    Zwar bezweifeln Greite (FR 2003, 865) und Kanzler (FamRZ 2003, 1886) mit Hinweisen auf Entscheidungen der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts zu Vorlageverfahren des konsentierten Einzelrichters (BVerfG HFR 1998, 680; NJW 1999, 274), ob der konsentierte Einzelrichter nach § 79a Abs. 3, 4 FGO auch dann der zuständige gesetzliche Richter sein kann, wenn es wie in der Entscheidung des 7. Senats des Nds. FG vom 16.4.2003 - 7 K 723/98 Ki - EFG 2003, 1250, FR 2003, 856 und im Streitfall um eine verfassungskonforme Interpretation des Jahresgrenzbetrages beim Kindergeld geht.

    Das Gericht folgt vielmehr dem 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 16.04.2003 - 7 K 723/98 Ki - FR 2003, 656 (so auch der 4. Senat des Nds. FG, Urteil vom 13.08.2003 - 4 K 174/00 - noch nicht veröffentlicht; mit Vorbehalten zustimmend Greite, FR 2003, 865; "restlos überzeugt" Kanzler, FamRZ 2003, 1886), wonach bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag überschritten ist, der Wortlaut "Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt und geeignet sind" dahingehend auszulegen ist, dass nur die Einkünfte (und Bezüge) zu berücksichtigen sind, die nicht durch bestimmte Sonderausgaben und gesetzliche Abzüge, wie etwa die Sozialversicherungsbeiträge und die einbehaltenen Lohnsteuern, gebunden sind.

  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2003 - 4 K 365/01
    Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) entspricht der Begriff "Einkünfte" in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 EStG, mit der Folge, dass die Sonderausgaben (Sozialversicherungsbeiträge) und auch die gezahlte Einkommensteuer oder Lohnsteuer bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages unberücksichtigt bleiben (BFH, Urteil vom 21.07.2000 - VI R 153/99 - BStBl II 2000, 566).

    Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen, weil das Urteil von dem Urteil des BFH vom 21.07.2000 - VI R 153/99 - a.a.O., abweicht.

  • FG Niedersachsen, 13.08.2003 - 4 K 174/00

    Sozialversicherungsbeiträge als bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2003 - 4 K 365/01
    Das Gericht folgt vielmehr dem 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 16.04.2003 - 7 K 723/98 Ki - FR 2003, 656 (so auch der 4. Senat des Nds. FG, Urteil vom 13.08.2003 - 4 K 174/00 - noch nicht veröffentlicht; mit Vorbehalten zustimmend Greite, FR 2003, 865; "restlos überzeugt" Kanzler, FamRZ 2003, 1886), wonach bei der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag überschritten ist, der Wortlaut "Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt und geeignet sind" dahingehend auszulegen ist, dass nur die Einkünfte (und Bezüge) zu berücksichtigen sind, die nicht durch bestimmte Sonderausgaben und gesetzliche Abzüge, wie etwa die Sozialversicherungsbeiträge und die einbehaltenen Lohnsteuern, gebunden sind.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2003 - 4 K 365/01
    Außerdem entstünde, wenn man der Auffassung Greites und Kanzlers folgen wollte, ein nach der Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95 - BVerfGE 95, 322 unzulässiger Verstoß gegen das sog. Blindlingsprinzip bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters, weil die Zuständigkeit des konsentierten Einzelrichters oder des Vollsenats von der Beurteilung der Frage abhinge, ob bei der Entscheidung des Rechtsstreits "grundsätzliche" oder "verfassungsrechtliche" Fragen zu beurteilen sind.
  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 23/97

    Unzulässige gerichtliche Vorlagen zu Vorschriften des Gewerbesteuer- und des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2003 - 4 K 365/01
    Zwar bezweifeln Greite (FR 2003, 865) und Kanzler (FamRZ 2003, 1886) mit Hinweisen auf Entscheidungen der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts zu Vorlageverfahren des konsentierten Einzelrichters (BVerfG HFR 1998, 680; NJW 1999, 274), ob der konsentierte Einzelrichter nach § 79a Abs. 3, 4 FGO auch dann der zuständige gesetzliche Richter sein kann, wenn es wie in der Entscheidung des 7. Senats des Nds. FG vom 16.4.2003 - 7 K 723/98 Ki - EFG 2003, 1250, FR 2003, 856 und im Streitfall um eine verfassungskonforme Interpretation des Jahresgrenzbetrages beim Kindergeld geht.
  • BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 4/57

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage durch den Einzelrichter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.08.2003 - 4 K 365/01
    Diese Auffassung hat schon der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 28.10.1958 (BVerfGE 8, 248, 252) vertreten: "Zur abschließenden Entscheidung von ... Streitigkeiten und deshalb auch zur Entscheidung aller prozessualen Zwischenverfahren ist der Einzelrichter nur zuständig, wenn die Parteien ihr Einverständnis mit der Entscheidung durch den Einzelrichter erklärt haben ...".
  • FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 65/10

    Zulässigkeit einer grunderwerbsteuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen

    Die Abweichung vom Kollegialprinzip ist unbedenklich, weil die Beteiligten es in der Hand haben (anders beim Einzelrichter durch Senatsbeschluss nach § 6 FGO ), ob sie sich mit der Entscheidung des Einzelrichters statt des Senats benügen wollen, denn den Einverstandenen geschieht kein Unrecht (dazu.U.rteile des Niedersächsischen FG vom 31.3.2004 7 K 393/99 , EFG 2005, S. 299 und vom 15.8.2003 4 K 365/01 , EFG 2004, S. 746; vgl. auch Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO/FGO, Loseblatt, § 79a FGO Anm. 17, Stand 2009, mit dem Zusatz "volenti non fit iniuria"; Buciek, StuW 1999, S. 53, 56 f.; a.A. Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur FGO, Loseblatt, § 79a Anm. 142 ff., Stand 2009).
  • FG Niedersachsen, 08.09.2003 - 7 K 119/02

    Auferlegung von Verfahrenskosten bei Unterschreitung des Jahresgrenzbetrags ohne

    Das sind die Einkünfte, die nicht durch Sonderausgaben (etwa Sozialversicherungsbeiträge) und außergewöhnliche Belastungen bereits anderweitig zweckgebunden sind und die deshalb "zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind" (so ausdrücklich § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG; vgl. auch die Urteile des Nds. FG vom 16.04.2003 - 7 K 723/98 Ki, vom 13.08.2003 - 4 K 174/00 und vom 15.08.2003 4 K 365/01; anders BFH vom 21.07.2000 - VI R 153/99, BStBl. II 2000, 566).

    Das sind die Einkünfte, die nicht durch Sonderausgaben (etwa Sozialversicherungsbeiträge) und außergewöhnliche Belastungen bereits anderweitig zweckgebunden sind und die deshalb "zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind" (so ausdrücklich § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG; vgl. auch gegen BFH BStBl. II 2000, 566 die Urteile des Niedersächsischen FG vom 16.04.2003 7 K 723/98 Ki, FR 2003, 856 sowie die in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteile des Niedersächsischen FG vom 13.08.2003 4 K 174/00 und vom 15.08.2003 4 K 365/01).

  • FG Niedersachsen, 23.02.2006 - 1 K 76/04

    Auswirkungen der geringfügigen Überschreitung des Jahresgrenzbetrages für das

    In diesem Beschluss ist das BVerfG zu dem Ergebnis gekommen, dass in Höhe der Beiträge des Kindes zu seiner gesetzlichen Sozialversicherung, also auch zu seiner gesetzlichen Krankenversicherung, die Einkünfte des Kindes gebunden sind, also für die Bestreitung seines Unterhalts nicht zur Verfügung stehen und deshalb nicht in die Bemessungsgröße für den Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einbezogen werden dürfen (so schon Nds. FG, Urteile vom 16.04.2003 - 7 K 723/98 - EFG 2003, 1250; vom 13.08.2003 - 4 K 174/00 - EFG 2003, 1798; vom 15.08.2003 - 4 K 365/01 - EFG 2004, 746; noch weitergehend Nds. FG, Urteil vom 20.07.1999 - 7 K 471/98 - EFG 1999, 1137).
  • FG Niedersachsen, 23.05.2005 - 7 S 4/03

    Zukünftige volle Besteuerung von Rentenbezügen; Abzug von gezahlten

    Im Übrigen hat das BVerfG mit Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 entschieden, dass die Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge des Kindes in den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verfassungswidrig ist, und hat eine anderslautende Entscheidung des BFH aufgehoben (vgl. Presserklärung vom 13. Mai 2005 unter www.bundesverfassungsgericht.de; so schon - gegen die BFH-Rechtsprechung - Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Juli 1999 VII 471/98 Ki, EFG 1999, 1137; vom 16. April 2003 7 K 723/98 Ki, EFG 2003, 1250; vom 13. August 2003 4 K 174/00, EFG 2003, 1798; vom 15. August 2003 4 K 365/01, EFG 2004, 746; Beschluss vom 8. September 2003 7 K 119/02, EFG 2004, 408 - im Kern zustimmend Greite, FR 2003, 865; "inzwischen restlos überzeugt" Kanzler, FamRZ 2003, 1886).
  • FG Niedersachsen, 31.03.2004 - 7 K 393/99

    Berücksichtigung des Versorgungs-Freibetrags bei sich im besonderen Vorruhestand

    Nach Seer (in Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Auflage 2002, 863 mit weiteren Nachweisen) drängt sich der Eindruck auf, als habe das BVerfG in den beiden zu entscheidenden Richtervorlagen nach irgend einem Unzulässigkeitsgrund gesucht, um sich zu den brisanten materiell-rechtlichen Vorlagefragen (Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuer und der Grunderwerbsteuer) sachlich nicht äußern zu müssen (vgl. auch Balke, Die Steuerberatung - Stbg. - 1998, 496, 497 f. mit weiteren Nachweisen und derselbe, Betriebs-Berater - BB - 1998, 779; so wie hier auch das Urteil eines anderen konsentierten Einzelrichters des NFG vom 15. August 2003 4 K 365/01, EFG 2004, 746, Revision eingelegt, Az. des Bundesfinanzhofs - BFH -: VIII R 16/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht